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Hausverkauf bei Scheidung

Hausverkauf bei Scheidung
Hausverkauf bei Scheidung
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Bei einer Scheidung gibt es nicht nur verletzte Gefühle und emotionale Auswirkungen, sondern es geht auch um gemeinsames Eigentum. Es muss aufgeteilt werden, sodass bei einer Scheidung oftmals der Hausverkauf ansteht. Nachfolgend wird erläutert, wann er sinnvoll ist, wie Sie dabei am besten vorgehen und wann der beste Zeitpunkt ist. Zudem erfahren Sie, ob das Haus bereits im Trennungsjahr verkauft werden kann und wie der Erlös geteilt wird.

Hausverkauf bei einer Scheidung – wann ist dies empfehlenswert?

Bei einer geplanten Scheidung stellt sich ziemlich schnell die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus passiert. Die meisten Ehen in Deutschland sind Zugewinngemeinschaften. Das Vermögen wird also ohne Ehevertrag über den Zugewinnausgleich geregelt bzw. das Haus nach der Scheidung in gleiche Teile aufgeteilt. Vermögensgegenstände wie eine Immobilie lassen sich jedoch nicht ohne weiteres teilen, sodass sich die Ehepartner einigen müssen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflussen die Entscheidung über den Hausverkauf maßgeblich. Sie können nach einer Scheidung schnell einmal ins Schwanken geraten. Am häufigsten wird das Haus aus finanziellen Gründen verkauft. Dies ist meistens der Fall, wenn niemand der beiden Ehepartner dazu in der Lage ist, es wirtschaftlich zu halten. Das Konfliktpotenzial ist bei frisch Geschiedenen auch oftmals erhöht, sodass ein Hausverkauf zur Vermeidung von Streitigkeiten am sinnvollsten erscheint. Zudem ist durch die Scheidung häufig eine kleinere Wohnung angebrachter. Daneben könnte einer der beiden Eheleute die Immobilie vielleicht halten, verzichtet aber aus emotionalen Gründen darauf, denn mit dem Haus gehen auch gemeinsame Erinnerungen einher. Viele Ehepartner entscheiden sich bewusst für einen Neuanfang in einem neuen Wohnumfeld.

Wie wird dabei am besten vorgegangen?

Eine Einigung ist immer die beste Lösung, denn im Falle einer Nichteinigung kann es zur Teilungsversteigerung kommen: Das Haus wird zwangsversteigert, was meist zu hohen Gewinneinbußen führt. Daher gilt es, den Hausverkauf bewusst zu vollziehen. Unter Zeitdruck ist der Verkaufserlös meist geringer. Vermeiden Sie daher einen Notverkauf. Wichtig ist eine fundierte Wertermittlung der Immobilie. Dabei kann Ihnen ein professioneller Makler helfen. Das Gleiche gilt beim Hausverkauf. Auch hier ist er der perfekte Ansprechpartner. Der Verkauf der Immobilie ist ohnehin ein sehr emotionales Thema. Der Makler übernimmt sämtliche wichtigen Aufgaben; er kann zwischen den Eheleuten vermitteln und den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen. Er generiert mit entsprechenden Inseraten potenzielle Interessenten, kümmert sich um die Besichtigungstermine, zeigt ihnen alles und beantwortet ihre Fragen. Zahlungen für ein offenes Darlehen müssen weiterhin gemeinsam bedient werden. Die Bank kann die Ansprüche beiden Parteien gegenüber geltend machen. Auch in diesem Fall kann es wieder zur Zwangsversteigerung und erheblichen finanziellen Einbußen kommen.

Der beste Zeitpunkt für den Verkauf

Um nicht in Zeitnot zu geraten, leiten Sie den Hausverkauf am besten direkt in die Wege, nachdem Sie sich gemeinsam dafür entschieden haben. Warten Sie nicht, bis Sie geschieden sind. Dann haben Sie mehr Zeit, einen Käufer zu finden, und müssen nicht den Preis senken. Der Verkauf ist schon während des Trennungsjahres sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass die Scheidung vollzogen wird, eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft also ausgeschlossen erscheint. Ebenso ist der Verkauf möglich, wenn die Immobilie für den darin verbliebenen Ehepartner zu groß ist und die finanziellen Kosten verringert werden sollen. Oftmals wird das Geld auch für einen anstehenden Vermögensausgleich benötigt. Nach dem Ende des Trennungsjahres kann jeder Ehepartner den Hausverkauf fordern. Weigert sich eine Partei, ist eine Klage auf Erteilung der Zustimmung möglich.

Wie wird der Verkaufserlös geteilt?

Nach dem Verkauf der Immobilie wird der Erlös folgendermaßen geteilt: Nachdem ein eventuell noch vorhandener Kredit zurückgezahlt wurde, bekommt jeder Ehepartner die Hälfte des Erlöses. Der verbleibende Rest wird zu gleichen Teilen auf beide Eheleute aufgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob einer mehr in die Immobilie oder das Darlehen investiert hat. Die Eintragung im Grundbuch ist entscheidend. Der in die Berechnung einfließende Wert der Immobilie ergibt sich demnach immer aus dem Verkehrswert abzüglich des Kredits.

Beträgt der Verkehrswert 150.000 Euro und das Darlehen, das noch auf dem Haus lastet, 50.000 Euro, ergibt sich ein Vermögenswert von 100.000 Euro. Bei hälftigem Eigentum gelten demnach 50.000 Euro als Vermögensbestandteil eines jeden Partners.